Hinweisgebermeldestelle
Sie möchten einen Hinweis melden?
Dann steht der DatenschutzFalke als Ombudsperson für Sie zur Verfügung.
Vorab ist es wichtig zu wissen, dass ich als DatenschutzFalke (Ombudsperson Dipl.-Ing. Karen Falkenberg) Ihren Hinweis anonym bearbeite. Auf Wunsch ist ein Präsenztreffen mit der Ombudsperson möglich. Davon ungeachtet erfolgt stets eine anonyme Meldungsweitergabe an das Unternehmen.
Die personenbezogenen Daten werden nach bestehenden gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und unterliegen den DSGVO Löschfristen.
Sichten Sie bitte Ihre Informationen, ergibt sich aus Ihrer Sicht ein hinreichender Meldetatbestand, dann können Sie Ihre Meldung über einen der unten genannten Kommunikationswege vornehmen. Liegt nur eine Vermutung vor, dann kennzeichnen Sie Ihre Vermutung eindeutig!
Wichtig zu wissen!
Der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes bezieht sich auf Meldungen, deren Verstöße strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind.
Grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldungen werden geahndet.
Für die Meldung können Sie einen der unteren Kontaktkanäle wählen.
Folgende Informationen benötigt die Ombudsperson:
Unternehmen
Name - für die Rückmeldung (Eingangsbestätigung, Rückfragen, Bericht der Fallabwicklung) durch die Ombudsperson. | Gegenüber dem Garten-Center röttger ist eine anonymisierte Fallabwicklung gewährt, nur auf besonderen Wunsch erfolgt eine Namensnennung.
Anwendungsbereich (siehe rechte Spalte)
Kontext (im Vorfeld einer Tätigkeit, als Mitarbeitender, als ausgeschiedener Mitarbeitender)
Beschreibung (Was?)
Datum des Ereignisses (Wann?)
Wo ist es passiert?
Wer war beteiligt? (Gibt es weitere Involvierte?)
Fügen Sie gerne Belege an: Dokumente, Scans, Fotos, Filme, Tonaufzeichnungen, ...)
Ablauf nach § 13 (1) HinSchG
Nach der Einreichung erhalten Sie durch die Ombudsperson eine Eingangsbestätigung (innerhalb von 7 Tagen). Anschließend erfolgt eine Plausibilitätsprüfung / Stichhaltigkeit und ggf. ergeben sich Rückfragen. Danach wird ein vertraulicher Bericht an das Unternehmen verfasst und weitergeleitet. Das Unternehmen wird der Meldung nachgehen und fällt anschließend eine Entscheidung inwieweit Untersuchungen stattfinden oder andere Reaktionen auf die Meldung notwendig sind. Nach max. 3 Monaten übermittelt die Ombudsperson das Resultat dem Meldenden (Abschlußbericht).
Externe Meldeverfahren nach § 13 (2) HinSchG
Basierend auf dem Paragrafen § 13 (2) informieren wir Sie über die Möglichkeit sich an externe Meldestellen zu wenden. Dazu zählen als externe Meldestellen das Bundesamt für Justiz, das Bundeskartellamt und die Finanzdienstleistungsaufsicht. Zusätzlich werden externe Meldestellen auf Länderebene eingerichtet.
Meldekanäle nach § 16 HinSchG
Dipl.-Ing. Karen Falkenberg
DatenschutzFalke
Erlentiefenstraße 54
59192 Bergkamen
Persönlich
Je nach Fall und Rückfragen, könnte ein Präsenztreffen oder eine Videokonferenz mit dem Meldenden sinnvoll sein. Dazu stehen verschiedene Konferenztools zur Verfügung. Bitte eine Mail an hinschg(at)datenschutzfalke.de mit dem Hinweis "Persönlicher Kontakt" schreiben.
Ombudsperson
Dipl.-Ing. Karen Falkenberg
DatenschutzFalke
Erlentiefenstraße 54
59192 Bergkamen
Tel. 02307 80102
Mail hinschg(at)datenschutzfalke.de
Anwendungsbereiche nach § 2 HinSchG
- Betrug und Untreue,
- Bilanzbetrug und Buchungsverstöße,
- Datenschutz und Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation,
- Diebstahl und Unterschlagung,
- Diskriminierung und Belästigung,
- Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Korruption und Bestechung,
- Mobbing,
- Schutz personenbezogener Daten,
- Schutzrechte der Arbeitnehmer hier zuvorderst Meldungen zum Mindestlohngesetz, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz,
- Schwarzarbeit,
- Sicherheit in der Informationstechnik,
- Sonstiges und Beratung,
- Steuern,
- Umweltschutz,
- Verstoß gegen die Menschenrechte,
- Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge,
- Wettbewerbs- und Kartellverstöße.