Hinweisgebermeldestelle

Sie möchten einen Hinweis melden?

Dann steht der DatenschutzFalke als Ombudsperson für Sie zur Verfügung.

Vorab ist es wichtig zu wissen, dass ich als DatenschutzFalke (Ombudsperson Dipl.-Ing. Karen Falkenberg) Ihren Hinweis anonym bearbeite. Auf Wunsch ist ein Präsenztreffen mit der Ombudsperson möglich. Davon ungeachtet erfolgt stets eine anonyme Meldungsweitergabe an das Unternehmen.

Die personenbezogenen Daten werden nach bestehenden gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und unterliegen den DSGVO Löschfristen.

Sichten Sie bitte Ihre Informationen, ergibt sich aus Ihrer Sicht ein hinreichender Meldetatbestand, dann können Sie Ihre Meldung über einen der unten genannten Kommunikationswege vornehmen. Liegt nur eine Vermutung vor, dann kennzeichnen Sie Ihre Vermutung eindeutig!

Wichtig zu wissen!

Der sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes bezieht sich auf Meldungen, deren Verstöße strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind.

Grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldungen werden geahndet.

Für die Meldung können Sie einen der unteren Kontaktkanäle wählen.

Folgende Informationen benötigt die Ombudsperson:

Unternehmen

Name - für die Rückmeldung (Eingangsbestätigung, Rückfragen, Bericht der Fallabwicklung) durch die Ombudsperson. | Gegenüber dem Garten-Center röttger ist eine anonymisierte Fallabwicklung gewährt, nur auf besonderen Wunsch erfolgt eine Namensnennung.

Anwendungsbereich (siehe rechte Spalte)

Kontext (im Vorfeld einer Tätigkeit, als Mitarbeitender, als ausgeschiedener Mitarbeitender)

Beschreibung (Was?)

Datum des Ereignisses (Wann?)

Wo ist es passiert?

Wer war beteiligt? (Gibt es weitere Involvierte?)

Fügen Sie gerne Belege an: Dokumente, Scans, Fotos, Filme, Tonaufzeichnungen, ...)

Ablauf nach § 13 (1) HinSchG

Nach der Einreichung erhalten Sie durch die Ombudsperson eine Eingangsbestätigung (innerhalb von 7 Tagen). Anschließend erfolgt eine Plausibilitätsprüfung / Stichhaltigkeit und ggf. ergeben sich Rückfragen. Danach wird ein vertraulicher Bericht an das Unternehmen verfasst und weitergeleitet. Das Unternehmen wird der Meldung nachgehen und fällt anschließend eine Entscheidung inwieweit Untersuchungen stattfinden oder andere Reaktionen auf die Meldung notwendig sind. Nach max. 3 Monaten übermittelt die Ombudsperson das Resultat dem Meldenden (Abschlußbericht).

 

Externe Meldeverfahren nach § 13 (2) HinSchG

Basierend auf dem Paragrafen § 13 (2) informieren wir Sie über die Möglichkeit sich an externe Meldestellen zu wenden. Dazu zählen als externe Meldestellen das Bundesamt für Justiz, das Bundeskartellamt und die Finanzdienstleistungsaufsicht. Zusätzlich werden externe Meldestellen auf Länderebene eingerichtet. 

Meldekanäle nach § 16 HinSchG

Dipl.-Ing. Karen Falkenberg

DatenschutzFalke
Erlentiefenstraße 54
59192 Bergkamen

Persönlich

Je nach Fall und Rückfragen, könnte ein Präsenztreffen oder eine Videokonferenz mit dem Meldenden sinnvoll sein. Dazu stehen verschiedene Konferenztools zur Verfügung. Bitte eine Mail an hinschg(at)datenschutzfalke.de mit dem Hinweis "Persönlicher Kontakt" schreiben.